Liebe Eltern & Erziehungsberechtigten,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

heute wurde durch das Land NRW beschlossen, dass „alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen […] zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen (werden)“.
Diese Schließung überlappt sich mit der akut notwendig gewordenen angeordneten Schließung des Kopernikus-Gymnasium durch das Gesundheitsamt Steinfurt vom 10.03.2020, d.h. es kann zumindest bis zum 20.03.2020 keine Betreuung angeboten werden.
Bzgl. der angekündigten „Notbetreuung“ sollen auf kreis- oder stadtebene Lösungen gefunden werden, wie der Ministerpräsident um 14:30 betonte.

„2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.“

Mir liegen noch keine Ausführungsbestimmungen vor. Sobald ich mehr weiß, informiere ich Sie.

Falls Sie in einem „unverzichtbaren Funktionsbereich“ (s.o.) arbeiten und Betreuung zwingend benötigen, so teilen Sie mir dies bitte unter Mark.Bauer@kopernikus-rheine.de mit, damit ich es an die Stadt kommunizieren kann bzw. mitdenke, sobald klar ist, wie Betreuungsangebote organisiert werden.

Folgendes wird zum Abitur, dem Vorabitur usf. hervorgehoben:

„3. Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.
a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und an Beruflichen Gymnasien
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.
Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.
Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März nicht möglich sein, dass alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise („Vorabiturklausuren“) erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien nachholen. Für diesen Fall erfolgt die Zulassung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Schülerinnen und Schüler legen ihre Abiturprüfungen ab dem 7. Mai an den zentralen Nachschreibeterminen ab.
b) Informationen zu anderen Prüfungsformaten
Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.
Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.“

Damit ist klar, dass alle Schülerinnen und Schüler, die eine Vorabiturklausur versäumt haben, diese direkt nach Ostern nachschreiben und erst die zentralen Nachschreibetermine wahrnehmen dürfen. Sie werden hierzu noch direkt durch die Oberstufenkoordination informiert.

Dies alles nur in Kürze.

Ich gehe davon aus, dass es weitere, genauere Informationen geben wird.

Bleiben Sie gesund!

Mark Bauer