Ab dem 23.03.2020 besteht die Möglichkeit bei nachgewiesenem Betreuungsbedarf Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 unserer Schule in die Notbetreuung zu geben.
Bitte informieren Sie sich auf der HP der Stadt Rheine über die generellen Rahmen- und Antragsbedingungen für die Betreuung von Kindern der Klassen 1 bis 6:
https://www.rheine.de/rathaus-service/corona/index.html
Der Elternbrief ist zur Information hier abrufbar:
Elternbrief zu Schulschließungen und Betreuungssituation, 78 KB
Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag bei der Schulverwaltung der Stadt Rheine stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen.
Über folgenden Link kann ein Antrag auf Notfallbetreuung eingereicht werden:
► Notfallkinderbetreuung beantragen
Bitte beachten Sie zum Antragformular noch die folgenden Hinweise:
- Es können nur Bild-Dateien hochgeladen werden und das auch nur bis zu einer Größe von 5 MB. Antragsteller können am besten einfach mit ihrem Smartphone ein Foto von der Arbeitgeber-Bescheinigung machen und dieses dann hochladen. Außerdem sollten Antragsteller vor dem Hochladen das Bild entsprechend benennen; z. B. mit ihrem Namen.
- Denken Sie in jedem Fall daran, am Ende des Formulars auf „Einreichen“ zu klicken werden, damit die Daten zu uns gesandt werden.
Für Rückfragen steht die Schulverwaltung ab Montag, 16.03.2020, ab 7:00 Uhr unter 05971/939 351 zur Verfügung.
Bitte informieren Sie zusätzlich zum erforderlichen Antrag auch unsere Erprobungsstufenkoordinatorin Frau Strecke über Betreuungsbedarfe ab dem 23.03.2020, damit wir ggf. eine Betreuungsgruppe einrichten können:
Mit freundlichen Grüßen
Mark Bauer