Quarantänemaßnahmen

Bitte beachten Sie die aktuelle Schautafel der Bundesregierung.

Ergänzend zu der Infomail der Schulleitung vom 17.01.2022 an alle Eltern sind folgende Hinweise des Gesundheitsamtes vom 20.01.2022 zur Kenntnis zu nehmen:

„ […] Ab sofort werden die nachweislich infizierten Personen wie bisher isoliert. Eine weitere Quarantänisierung erfolgt nicht; auch keine sog. Cluster-Quarantäne bei drei oder mehr Infizierten pro Klasse/Lerngruppe.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass der Corona-Stabsstelle nicht mehr durchgängig alle Information vorliegen, welche infizierten Personen welcher Schule, geschweige denn Klasse/Lerngruppe zuzuordnen sind. Außerdem ist durch die kurzen Fristen, in denen Freitestungen nach Quarantäne oder Isolation möglich sind, weder für Sie in den Schulen noch für uns im Ermittlungsdienst möglich, den Überblick zu behalten, welche infizierte oder quarantänisierte Person wann wieder berechtigt ist, die Schule zu besuchen. Dies ist u.a. darin begründet, dass die bisher für eine Clusterquarantäne zu Grunde gelegten drei infizierten Personen nicht immer zeitgleich identifiziert werden, sondern sich die Identifizierung oftmals über einige Wochentage verteilt. […]“

Tilman Fuchs

Dezernent für Schule, Kultur, Sport, Jugend und Soziales